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Freitag, 16. Februar 2024

Hochwertiger Zahnersatz aus dem eigenen Labor: Die Vorteile des Zahnarztzentrums in Bochum

Ein strahlendes Lächeln ist nicht nur ein ästhetischer Aspekt, sondern auch essentiell für unser Selbstbewusstsein und unsere Lebensqualität. Bei Bedarf an Zahnersatz ist es wichtig, eine vertrauenswürdige und qualifizierte Einrichtung zu wählen, die hochwertigen Zahnersatz herstellt. Das Zahnarztzentrum in Bochum ist eine solche Anlaufstelle, die durch ihre professionelle Herangehensweise und modernste Technologien überzeugt.

Zahnarzt Bochum: Individuelle Beratung und Planung

1. Individuelle Beratung und Planung: Im Zahnarztzentrum in Bochum steht die individuelle Betreuung jedes Patienten im Vordergrund. Bevor mit der Herstellung des Zahnersatzes begonnen wird, erfolgt eine umfassende Beratung und Planung. Das erfahrene Team von Zahnärzten und Zahntechnikern arbeitet eng mit den Patienten zusammen, um deren Bedürfnisse und Wünsche zu verstehen und einen maßgeschneiderten Behandlungsplan zu erstellen.

2. Eigenes Labor für höchste Qualitätskontrolle: Ein entscheidender Vorteil des Zahnarztzentrums in Bochum ist das hauseigene Labor. Hier wird der Zahnersatz unter strengen Qualitätskontrollen und mit modernsten Technologien gefertigt. Dies ermöglicht eine präzise Anpassung an die individuelle Mundsituation des Patienten, Wünsche zur Ästhetik und Mundgefühl sowie eine zeitnahe Fertigstellung.

Zahnarzt Bochum: Moderne Materialien

3. Vielfältige Materialien und Technologien: Das Labor im Zahnarztzentrum in Bochum setzt auf eine breite Palette von hochwertigen Materialien, um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Von keramischen Kronen bis zu gaumenfreiem implantatgetragenem Zahnersatz - hier werden verschiedene Technologien und Materialien sorgfältig ausgewählt, um optimale Ergebnisse zu erzielen.


Zahnarzt Bochum: effiziente Ergebnisse mittels moderner Technologien


4. Effiziente Prozesse für zügige Ergebnisse:
Durch das interdisziplinäre Team von Zahnärzten und Zahntechnikern im Zahnarztzentrum in Bochum werden effiziente Prozesse gewährleistet. Dies führt nicht nur zu qualitativ hochwertigem Zahnersatz, sondern auch zu einer zügigen Fertigstellung, sodass die Patienten schnell wieder ihr strahlendes Lächeln zurückgewinnen können.

5. Nachsorge und Anpassung: Der Service des Zahnarztzentrums endet nicht mit der Anfertigung des Zahnersatzes. Die Nachsorge und Anpassung sind ebenso entscheidende Schritte, um sicherzustellen, dass der Zahnersatz perfekt sitzt und sich harmonisch in das Gebiss integriert. Durch ein abgestimmtes Prophylaxeprogramm erhalten wir den Zahnersatz dauerhaft und erreichen gemeinsam einen gesunden Mundraum.

Insgesamt bietet das Zahnarztzentrum in Bochum eine umfassende Lösung für hochwertigen Zahnersatz aus dem eigenen Labor. Durch die Kombination von individueller Betreuung, modernster Technologie und effizienten Prozessen wird hier nicht nur Zahnersatz hergestellt, sondern ein Lächeln zurückgegeben.


Zahnarzt Bochum: Ihr Dr. med. dent. Günter Leugner

Weitere Infomationen zur Zahngesundheit:

Zahnarztzentrum Bochum

Zahndoc Leugner


Informationen zur Implantologie:

Zahnarzt Bochum - Implantologie
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Zahndoc Leugner - Implantologie
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Implantologe Bochum 


Bloggs zur Endodontologie:

Endodontologie Bochum



Bloggs über Zahnarztbehandlungsangst



Bloggs über Cranio-mandibuläre Dysfunktion





Dienstag, 11. Februar 2020

Zahnarzt Bochum: Zahnzusatzversicherung

Gesetzliche Krankenkassen ist es laut Gerichtsbeschluss des Bundessozialgerichts vom 30. Juli 2019 untersagt, zusätzliche Wahltarife z.B. in Bezug auf Zahnersatz anzubieten und zu bewerben. Diese Wahltarife stellen für die privaten Krankenversicherer eine unzulässige Konkurrenz dar, urteilte das Bundessozialgericht.
Viele Kassenpatienten wünschten sich umfassendere Leistungen von ihrer Krankenkasse beim Zahnarzt oder bei Reisen im Ausland. Genau dies ermöglichen zahlreiche Kassen ihren Versicherten über sogenannte Wahltarife, die nun gesetzlich unzulässig sind. Rund 500.000 Versicherte haben solche Wahltarife abgeschlossen.
Für Versicherte, die eine solche Wahlleistung abgeschlossen haben endet diese nun. Bei der AOK gilt der Versicherungsschutz bis zum 30.6.2020.
Eine Kooperation mit privaten Anbietern ist geplant, um den Versicherten weiterhin Zusatzangebote, die denselben oder einen ähnlichen Schutz beinhalten anbieten zu können. Die Krankenkassen werden die Versicherten über die neuen Möglichkeiten informieren.

Sollten Sie zu diesen Versicherungsnehmern gehören und Zahnersatz in absehbarer Zeit benötigen, ist es ratsam zu einem Informationsgespräch unsere Praxis aufzusuchen. Lassen Sie sich von unseren Zahnärzten über die Möglichkeiten und die Dringlichkeit beraten.


Zahnarztzentrum Bochum | Hernerstr. 367 | 44807 Bochum | Tel.: 0234.533044
Besuchen Sie auch folgende Internet-Seiten:
Zahnarzt Bochum
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Zahndoc Leugner


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http://hernezahnarzt.de/
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Sonntag, 4. März 2018

Erstellung einer Vollprothese in unserem hauseigenen meistergeführtem Labor:

Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft für Bochum und Herne
Dr. med. dent. Günter Leugner und Zahnarzt Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum

Telefon: 0234.533044

Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Sonntag, 4. Februar 2018

Zahnarzt Bochum informiert: Kostenfalle in der Zahnzusatzversicherung

Zahnarzt Bochum: Festsitzender Zahnersatz in diesem Fall
eine viergliedrige Brücke
Der Autor unternahm in den letzten Tagen eine Internetrecherche um bei verschiedenen Zahnzusatzversicherungen eine Sachkostenliste nachzuweisen. Dies erfolgte an Hand der Versicherungsbedingungen die bei zwei Vergleichsportalen hinterlegt waren.
Unter einer Sachkostenliste versteht man einen Leistungsbegrenzungskatalog für zahntechnische Leistungen.
Die beiden Vergleichsportale bei denen die Versicherungsbedingungen eingescannt hinterlegt waren sind http://www.zahnzusatzversicherung-experten.de und http://www.waizmanntabelle.de.

Das Problem eines Versicherungsvertrages mit einer Sachkostenliste ist, das die Versicherung die Kosten für Zahntechnik begrenzt und für immer festschreibt. Das bedeutet die Versicherung nimmt an der Teuerungsrate durch Inflation nicht mehr teil, sofern die Sachkostenliste nicht angepasst wird. Der Patient unterliegt natürlich weiter der Teuerungsrate.

Nachweisen konnte der Autor die Sachkostenliste lediglich bei der AXA DENT Premium. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen heißt es da:

Nr. 10 a Sachkosten bei zahnärztlicher Behandlung
(1) Die Erstattung von Sachkosten bei zahnärztlicher und kieferorthopädischer Behandlung richtet sich nach den in der Sachkostenliste des versicherten Tarifes genannten Leistungsinhalten und Höchstpreisen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Andere Versicherungsgesellschaften sind da geschickter bei der Verschleierung von versteckten Versicherungsfallen. So findenden wir häufig folgende Formulierung:

"Als Zahnersatz gelten Einlagefüllungen (Inlays), Kronen und Brücken, Implantate, Prothesen, Eingliederung von Aufbisshilfen und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie die mit Zahnersatz in Zusammenhang stehenden Behandlungen und Maßnahmen und angemessenen Material- und Laborkosten."

Nur wer entscheidet was angemessen ist fragt sich der Autor?

Einen besonders dreisten Versuch in die Autonomie zwischen Zahnarzt, Zahntechniker und Patient einzugreifen unternimmt die Württembergische Zahnzusatzversicherung - ZE90+ZBE. Hier heißt es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen:
"b) Dentallabor
Lässt die versicherte Person die Laborarbeiten, die in direktem Zusammenhang mit einer nach Ziffer 2 1a) zu ersetzenden Aufwendung stehen, von mit uns kooperierenden Dentallaboren durchführen, erhöht sich der Erstattungsprozentsatz für diese Zahnersatzmaßnahme auf 75 %."
Dies bedeutet die Zahntechnikkosten werden mit höchstens nicht gerade üppigen 75% vergütet. Und der Patient muss eventuell auch Auslandszahnersatz akzeptieren.

Dem Autor ist aufgefallen, dass Vergleichsportale auf Sachkostenlisten für Zahntechnik überhaupt nicht eingehen. Hier gibt es weiteren Klärungsbedarf.

Weiter Fragen zu diesem Thema beantworten wir ihnen gerne per Email oder telefonisch.

Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten wir Ihnen gerne:
Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft für Bochum und Herne
Dr. med. dent. Günter Leugner und Zahnarzt Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum

Telefon: 0234.533044

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